Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung über die Einrichtung von Distanzunterricht

Hier finden Sie unsere Stellungnahme in der vollständigen Fassung.

Unser Fazit:

Es ist richtig und wichtig, im Fall von unabwendbarem Distanzunterricht – insbesondere unter der
schwierigen Situation des Personalmangels sowie der Raumknappheit – diesen auf einer
rechtssicheren Grundlage zu verantworten. Die Landeselternschaft Grundschulen fordert jedoch die
Landesregierung auf, den Entwurf im Detail den pädagogischen Bedürfnissen der Kinder mit Blick
auf die häuslichen Voraussetzungen der Eltern als auch der Schule vor Ort stärker anzupassen.
Besondere Belange von Familien mit wenig Ressourcen, Integrationsbedarf,
Inklusionsanforderungen sowie die individuellen Bedarfe der Kinder und Familien werden in der
Vorlage nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Die Anforderungen, die unterschiedliche
Lebensverhältnisse an den Bildungsauftrag des Landes stellen, spiegelt der Entwurf nicht wider.

Schulpflegschaften stellen einen wesentlichen Bildungspartner im System Schule dar und haben
aufgrund dessen zurecht gesetzlich verankerte Mitbestimmungsrechte. Dieser Form der
demokratischen Beteiligung wird in dem Entwurf der Distanzunterrichtsverordnung nicht Rechnung
getragen und bedarf einer Anpassung.