Arbeit der LEGS

Auf dieser Seite finden Sie eine Auflistung wichtiger Punkte rund um die Arbeit der LEGS – unseren Flyer finden Sie hier: LEGS_Flyer.

Unsere Arbeit weist vier Schwerpunkte auf:

1) Die Vertretung der Interessen von Grundschuleltern auf Landesebene

  • Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und Verordnungen
  • Gespräche mit den ParteienGespräche mit Vertretern des Schulministeriums (Ministerin, Staatssekretär, Referatsleiter)
  • Gespräche mit Lehrerverbänden
  • Abstimmung mit anderen Elternverbänden
  • Mitgliedschaft und Mitarbeit im Forum Förderung von Kindern

2) Information der Eltern durch mindestens jährlich durchgeführte Informationsveranstaltungen (Grundschultreff) sowie regelmäßig aufgelegte Informationsschreiben.
Sie können einige unserer Info-Hefte unter Infohefte herunter laden. Des Weiteren erhalten unsere Mitgliedsschulen zu Beginn des Schuljahres eine Elterninformation für alle Eltern der Erstklässler.

3) Sie können als Eltern von Schülern an Mitgliedsschulen Informationen und Beratung erhalten. Dieses ist entweder telefonisch während unserer Beratungszeit oder per E-Mail möglich.

4) Wir vernetzen Eltern für den Erfahrungsaustausch.

Die Landeselternschaft Grundschulen bietet Ihnen die Möglichkeit sich mit Ihren Ideen, Vorstellungen und Ihrer Kritik einzubringen. Dies kann

  • durch Informationen an unsere Geschäftsstelle
  • durch die Mitarbeit im Vorstand
  • durch die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen zum Thema Schule in Ihrer Region

geschehen.
Auf diesem Weg können Ihre Wünsche und Ihre Kritik direkt dem Ministerium für Schule und Weiterbildung übermittelt werden. Nutzen Sie den Vorteil, nicht als Einzelstimme, sondern mit einem Verband im Rücken, Ihre Interessen zu vertreten.

Die Arbeit wird von unserem Vorstand ehrenamtlich geleistet. Die Landeselternschaft unterhält für die Beratung eine Geschäftsstelle, welche mit einem Minijob besetzt ist.

Unsere Finanzierung wird einzig und allein durch die Mitgliedsbeiträge geleistet.

Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beläuft sich auf 1 € pro Kind pro Schuljahr. Sie erhalten von uns allerdings keine Rechnung über einen bestimmten Betrag, da dieser Mitgliedsbeitrag von den Eltern der Schule nur auf freiwilliger und anonymer Basis entrichtet werden darf. Die Rechtsgrundlage bildet hierfür das Schulgesetz ( § 72, Abs. 4; § 55, Abs. 2)

Wir empfehlen unseren Mitgliedsschulen, die weitere Mitgliedschaft in der Landeselternschaft unter Betrachtung der oben dargestellten Aspekte im Rahmen der jeweils ersten Schulpflegschaftssitzung im Schuljahr zu besprechen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.