Schulmail v. 16.11.21 Optimierung des Lolli-Testverfahrens

Optimierung des Lolli-Testverfahrens – bis zu den Weihnachtsferien – Strategie 2.0 ab dem 10.01.22

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie alle haben in den letzten Monaten sehr viel geleistet und einen
großen Teil dazu beigetragen, dass für unsere Schülerinnen und
Schüler ein möglichst normaler Schulbetrieb in Präsenz stattfinden
kann. Dies ist vor allem auch durch die regelmäßig stattfindenden
Testungen in den Schulen möglich. Dafür möchte ich Ihnen meinen Dank
aussprechen.

Testverfahren bis zu den Weihnachtsferien 2021

Der aktuelle Testrhythmus wird bis zu den Weihnachtsferien beibehalten.
Eine Abweichung davon betrifft nur die letzte Schulwoche vor den
Weihnachtsferien (KW 51), um dadurch allen Schulen sowie Schülerinnen
und Schülern einen sicheren Übergang in die Weihnachtsferien zu
ermöglichen.

So wird in der letzten Woche vor den Weihnachtsferien (KW 51) am
Mittwoch, den 22. Dezember eine zeitgleiche Testung aller Schülerinnen
und Schüler (Volltestung) stattfinden, sodass am Donnerstag, den 23.
Dezember, also am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien, nur noch
Einzeltestungen zur Auflösung der positiven Pools an den Schulen
durchgeführt werden müssen. Eine Übersicht zur geplanten Änderung
des Testrhythmus finden Sie auch im Bildungsportal unter dem folgenden
Link: www.schulministerium.nrw/lolli-tests [1].

Gleichzeitig möchte ich Sie schon jetzt um Verständnis dafür bitten,
wenn sich aufgrund des erhöhten Testaufkommens am 22. Dezember die
Befundübermittlung der Pooltestergebnisse um einige Stunden verzögern
könnte.

Durch das sichere Verfahren der PCR-Lolli-Testung und seine
regelmäßige und kontinuierliche Anwendung ist es uns gelungen, den
Präsenzunterricht stabil aufrechtzuerhalten und abgestimmte Verfahren
zur häuslichen Isolierung im Falle von Positiv-Testungen zu
praktizieren.

Ich möchte hier noch einmal das Verfahren bei der Poolauflösung
beschreiben, wie es auch mit den Bezirksregierungen kommuniziert wurde.

* Es gilt weiterhin: Die Kinder eines Pools mit positivem Testergebnis
sind bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des Kontrolltests
gehalten, sich bestmöglich abzusondern, unmittelbare Kontakte zu
anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, zu vermeiden und
die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einzuhalten
(Selbstisolation). Ein Schulbesuch ist in dieser Zeit nicht möglich.

* Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist für Schülerinnen und
Schüler möglich, die einen PCR-Einzeltest mit negativem Ergebnis
erhalten haben (auch Nachweis einer negativen Einzel-PCR-Lolli-Testung
über die Schulen) und nicht nach einer Einzelfallprüfung vom
Gesundheitsamt als enge Kontaktpersonen identifiziert worden sind.

Dies bedeutet:

* Eine vollständige Auflösung des Pools ist für eine Rückkehr der
negativ getesteten Kinder zur Schule nicht erforderlich. Einzelne
ungetestete Kinder können somit die Teilnahme anderer getesteter Kinder
nicht „blockieren”. Gleiches gilt für Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegestellen mit PCR-Pool-Testungen.

* Immunisierte Schülerinnen und Schüler ohne Symptome müssen nicht
an den Pooltestungen teilnehmen und sind als Kontaktpersonen in der
Regel von der Quarantänepflicht ausgenommen.

* Schülerinnen und Schüler haben bei einem positiven Poolbefund
einen Anspruch auf die kostenlose Durchführung eines PCR-Einzeltests.
Idealerweise sollte der durch die Schule zur Verfügung gestellte
Nachtest als PCR-Einzeltest genutzt werden. Die Vornahme des
PCR-Einzeltests in einer Arztpraxis oder in einem Testzentrum im Rahmen
der verfügbaren Kapazitäten ist ebenfalls kostenfrei möglich.

* Ich möchte jedoch nachdrücklich an die Eltern appellieren, die
Nachtestung über die Schulen abzuwickeln.

Weitere Informationen zur Lolli-Testung finden sich unter:
www.schulministerium.nrw/lolli-tests [1]

Geändertes Testverfahren ab dem 10. Januar 2022

Nach intensiven Verhandlungen mit den Laboren ist es uns gelungen, das
Testverfahren ab dem neuen Jahr weiter im Sinne der Schülerinnen und
Schüler zu optimieren. Denn es ist unser wichtigstes gemeinsames Ziel
allen Schülerinnen und Schülern eine sichere Teilnahme am
Präsenzunterricht zu ermöglichen.

Ich freue mich daher, Ihnen heute weitere Optimierungen des Prozesses
mitteilen zu können, welche am 10. Januar 2022 in Kraft treten werden.

Die einzelnen Schülerinnen und Schüler werden zukünftig an Testtagen
zusätzlich zur Probeentnahme für den Pooltest eine individuelle
Lolli-Probe abgeben, die als sogenannte Rückstellprobe mit den Pools an
die Labore gesandt wird. Diese wird im Falle eines positiven
Pooltestergebnisses direkt durch das Labor ausgewertet. Damit wird
bereits um 06:00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung das
Einzeltestergebnis aller Schülerinnen und Schüler, deren Pool positiv
getestet wurde, vorliegen: Alle negativ getesteten Schülerinnen und
Schüler können somit ohne Unterbrechung am Präsenzunterricht
teilnehmen, ein Tag in häuslicher Quarantäne bleibt ihnen erspart.
Für die Schule und die Eltern entfällt gleichzeitig der Aufwand,
Einzelproben am Folgetag in der vorgesehenen Zeit an die Labore zu
senden.

Eine zentrale, verfahrenserleichternde Neuerung der Rückmeldestrategie
des Lolli-Testverfahrens ist, dass die Kommunikation der auffälligen
Pool- und aller Einzeltestergebnisse direkt zwischen den Laboren und den
Erziehungsberechtigten ablaufen wird. Die benannten Ansprechpersonen der
Schulen werden auf gewohnte Weise weiterhin durch die Labore – und über
deren spezifische Kommunikationsmedien wie E-Mail oder SMS – informiert.


Voraussetzung für die Einführung dieser Optimierung ist die einmalige
Registrierung aller Schülerinnen und Schüler mit ihren Stammdaten
sowie aktuellen Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten bei den Laboren.


Hier muss ich Sie nun noch einmal um Ihre Unterstützung bitten, denn
die erfolgreiche Umsetzung erfordert die vollständige Erfassung der
Kontaktdaten in Schild-NRW.

Die Einführung des Rückstellprobensystems sieht die folgenden
nächsten Schritte vor.

1. Versand des Elternbriefs bis zum 17. November

Ich bitte Sie als Schule, die Erziehungsberechtigten über die
Einführung des Rückstellprobensystems bis spätestens zum 17. November
mit dem beigefügten Elternbrief zu informieren. Der – wie bislang
üblich in verschiedenen Sprachen übersetzte – Elternbrief ist auch als
Link unter www.schulministerium.nrw/lolli-tests [1] im Bildungsportal
abrufbar.

2. Registrierung der Schülerinnen und Schüler vom 16. bis zum 30.
November 2021

Die Vorab-Registrierung aller Schülerinnen und Schüler bei den Laboren
ist Voraussetzung dafür, dass im Falle eines positiven Pooltests
unmittelbar die Einzelnachtestung erfolgt. Dabei werden folgende
Stammdaten erfasst: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des
Kindes und aktuelle Kontaktangaben der Erziehungsberechtigten zur
Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail).

Ein Pilotversuch an ausgewählten Grund- und Förderschulstandorten hat
ergeben, dass die erforderlichen Daten bei den Schulen in der Regel
vorliegen. Darüber hinaus hat sich die Registrierung der Schülerinnen
und Schüler durch Sie als Ansprechpartnerinnen und -partnern bei den
Laboren als zeiteffizienteste und präziseste Option erwiesen. Die durch
Sie vorzunehmende Ergänzung der Kontaktdaten wird voraussichtlich nur
wenig Zeit in Anspruch nehmen, so dass die erforderliche Registrierung
der Stammdaten inklusive der Datenbereinigung innerhalb weniger Tage
abgeschlossen ist. Der einmalige Aufwand für Sie wird meiner Meinung
nach durch die künftige und dauerhafte Zeitersparnis im kommenden Jahr
gerechtfertigt.

Hierbei empfiehlt es sich, für die Registrierung die im
Schulverwaltungsprogramm Schild-NRW hinterlegten Daten zu exportieren.
Damit sichergestellt werden kann, dass die Schulen am 10. Januar 2022
mit der neuen Rückmeldestrategie starten können, sind von Ihnen
spätestens bis zum 30. November 2021 alle Registrierungsdaten der
Schülerinnen und Schüler an die Labore zu übermitteln.

Bei Abschluss der Registrierung sollen die Daten in einem einheitlichen
Format an die Labore übersandt werden. Für den Export der Daten mit
Schild-NRW wird Ihnen ein Handbuch zugestellt, dessen Instruktionen von
den Pilotschulen als nützlich empfohlen wurden.

Zusätzlich hat das Ministerium für Schule und Bildung für die
Schulen, welche bisher nicht an Schild-NRW angebunden sind, eine Vorlage
im Excel-Format erstellt. Auch für diese Art der Erfassung der
Stammdaten wird ein passendes Handbuch zur Verfügung gestellt.

Die für Ihre Schule zuständigen Labore werden sich zeitnah mit Ihnen
in Verbindung setzen, um die technischen Details der Datenübermittlung
abzustimmen.

Die Optimierung des Prozesses mit direkter Ergebnisübermittlung an die
Erziehungsberechtigten hängt im Wesentlichen von der Datenqualität aus
dem Registrierungsprozess ab. Insbesondere ist die Dokumentation einer
gültigen und durch die Lehrkräfte überprüften, aktuellen
Mobilfunknummer und E-Mailadresse für jedes Kind wichtig, sodass die
Befundübermittlung über die Erziehungsberechtigten reibungslos
ablaufen kann. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung bei der
Vervollständigung fehlender Daten im Registrierungsprozess.

Die Labore erstellen nach der erfolgreichen Registrierung die
personalisierten Barcode-Etiketten und versenden das gesamte
Testmaterial (inkl. der personalisierten Rückstellproben) bis zum 21.
Dezember 2021 an Ihre Schule.

Ziel ist es, im neuen Jahr den grundsätzlichen Testrhythmus der
Lolli-Testungen an vier Tagen in der Woche mindestens bis Ostern 2022
beizubehalten. Hierbei sollen sich die zweimal pro Woche zu testenden
Pools weiterhin möglichst hälftig auf die Testtage Montag/Mittwoch (1.
Hälfe) und Dienstag/Donnerstag (2. Hälfte) verteilen. Ich bitte Sie
von diesem Testrhythmus nicht abzuweichen, um eine Überlastung der
Labore zu vermeiden.

Ich bedanke mich für Ihre Mitwirkung an der Weiterentwicklung und
wünsche Ihnen, Ihrem gesamten Kollegium und Ihrer Schulgemeinde eine
besinnliche Vorweihnachtszeit und hoffe, dass ich Ihnen mit den
angekündigten Optimierungen einen entspannten Start in das neue Jahr
2022 ermöglichen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<