Die LEGS zum verbindlichen Grundschulgutachten

 

Pressemitteilung 2018.1
der Landeselternschaft Grundschulen NRW e.V.

 

Es ist bekannt, dass Noten in der Praxis relativ und zwischen Schulen nicht vergleichbar sind. Wie sollte das bei einem Gutachten für die Schulformwahl anders sein?

Zum einen haben diverse Studien wie zuletzt die FA(IR)BULOUS-Studie gezeigt, notenbasierte Empfehlungen weisen eine hohe Fehlerquote bezüglich der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler auf. Zum anderen erhöht ein mögliches verbindliches Grundschulgutachten den Druck auf die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Alter noch gar nicht klar in eine Leistungskategorie eingeordnet werden können. Auch das ist wissenschaftlich belegt. Hoher Leistungsdruck wiederum wirkt sich negativ auf die Lernfähigkeit der Kinder aus.

Empfehlungen und Beratungen von fachkundigen Lehrern an die Eltern sind für diese gut und wichtig. Die Entscheidungshoheit über die Wahl der weiterführenden Schulen muss allerdings bei den Eltern verbleiben.

Dass bestimmte Schulformen wenig gefragt sind, sollte durch Steigerung der Qualität an diesen geändert werden und nicht durch eine eventuelle Zwangszuteilung der Kinder.

Heute hingegen erleben unsere Kinder eine Grundschulzeit geprägt durch Lehrermangel, geringe Ressourcen und – mit steigender Tendenz – nicht originär ausgebildeten Grundschullehrkräften.

Wie soll in Anbetracht dessen eine so weitreichende Entscheidung in die Hände der Grundschullehrkräfte gelegt und diesen zugemutet werden?
Zudem sind Eltern laut Grundgesetz und Landesverfassung in erster Linie für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder verantwortlich. Ein verbindliches Grundschulgutachten würde dieses Recht erheblich einschränken.

Das letzte Experiment mit einem „verbindlicheren“ Grundschulgutachten und Prognoseunterricht hat gezeigt, dass die Anmeldezahlen an den Gymnasien dadurch nicht abnahmen und dass auch die Lehrerverbände wie der VBE und die GEW das verbindliche Grundschulgutachten ablehnten.

Diese Überzeugung wird uns von vielen Grundschullehrkräften und Schulleitungen — sofern vorhanden — auch heute bestätigt.

 

Die Pressemitteilung können Sie sich hier als PDF herunterladen.

 

– Ihr Team der Landeselternschaft