OGS-Erlassänderungen

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Elternvertreter,

hiermit möchten wir Sie über die erfolgte OGS-Erlassänderung informieren. Damit wird nun erfreulicherweise offiziell und explizit geregelt, dass es auch regelmäßige Teilnahmeausnahmen geben kann, welche in einigen Städten/Kreisen in NRW in den letzten Jahren nicht mehr zu erlangen waren – sehr zum Ärger von uns Eltern. Hierfür werden in der Erlassänderung Beispiele angeführt. Wir haben uns unter anderem dafür eingesetzt, dass auch pädagogische Gründe, die das Kind und familiäre Belange betreffen und sehr individuell sein können, mit aufgeführt werden. Immerhin haben es “familiäre Ereignisse”
auf die Beispielliste in der Erlassänderung geschafft.
Wir haben bereits festgestellt, dass viele Schulleitungen die Erlassänderungen noch nicht im Detail kennen bzw. noch nicht sicher sind, wie sie damit umgehen werden. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie den Eindruck haben, dass es bei der Umsetzung der Erlassänderungen an Ihrer Schule/Stadt Schwierigkeiten gibt und wir sie unterstützen können.

Seit Jahren plädieren wir für mehr Qualität im Ganztag. Die finanzielle Ausstattung für den Ganztag ist sehr knapp bemessen und darunter leidet die Qualität. Nur mit deutlich verbesserten Rahmenbedingungen kann die OGS einen Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit leisten. Die Erhöhung der Fördersätze um 6% ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir hoffen, dass diese zusätzlichen Gelder auch Vorort bei den Kindern ankommen. Fragen Sie doch mal in Ihrer Stadt/Kommune nach, wie das zusätzliche Geld investiert wird – auch hier würden wir uns über Ihre Rückmeldungen an info@landeselternschaft-nrw.de oder auch telefonisch an unsere Geschäftsstelle freuen.
Bei der qualitativen Weiterentwicklung des schulischen Ganztages ist es unabdingbar, Eltern einzubeziehen. Suchen Sie den Dialog innerhalb der Schule, mit der Kommune, mit Trägern und anderen Akteuren der OGS und bringen Sie sich vor Ort in die Qualitätszirkel OGS ein. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

Diese Informationen können sie auch hier als PDF herunterladen.

Lesen Sie dazu auch das offizielle Dokument zur Erlassänderung des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) sowie die FAQ-Liste im Block “Teilnahmeregelung in der OGS”, welche lt. MSB zukünftig um weitere Fragen/Antworten ergänzt werden wird.

 

— Ihr Team der Landeselternschaft Grundschulen