Aus aktuellem Anlass: Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz gilt bis Schulbeginn

Hallo liebe Eltern,

der Verband allein erziehender Mütter und Väter hat darauf hingewiesen, dass Kinder laut § 24 im 8. Sozialgesetzbuchbis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer  Kindertageseinrichtung haben.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite: Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz gilt bis Schulbeginn

 

— Ihr Team der Landeselternschaft Grundschulen