Aus aktuellem Anlass: Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz gilt bis Schulbeginn
Hallo liebe Eltern,
der Verband allein erziehender Mütter und Väter hat darauf hingewiesen, dass Kinder laut § 24 im 8. Sozialgesetzbuchbis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung haben.
Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite: Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz gilt bis Schulbeginn
— Ihr Team der Landeselternschaft Grundschulen