Stellungnahme zur Änderung der Testverfahren an Schulen in NRW ab dem 28.02.2021

Hintergrund: Die PCR-Pool-Tests können aufgrund von Engpässen nicht mehr in vernünftigem Zeitrahmen aufgelöst werden und die Nachverfolgung durch die Gesundheitsämter fand auch nicht mehr statt. Daher scheint es folgerichtig, die Antigen-Schnelltests im häuslichen Raum unter der vertrauensvollen Aufsicht der Eltern zu ermöglichen.

Zudem setzen die Schulen, d. h. die Schulleitungen, Lehrkräfte und die OGS-Fachkräfte, alles daran, die Hygienekonzepte umzusetzen, das Tragen von Masken ist Standard und es gibt mittlerweile auch die Möglichkeiten der Impfungen.

Aus den im Folgenden ausgeführten Gründen begrüßt die Landeselternschaft Grundschulen NRW e.V. im Wesentlichen die Veränderungen im Testverfahren durch das Ministerium für Schule und Bildung ab dem 28.02.2022.

Diese Veränderung zum 28.02.2022 trägt dazu bei, den Organisationsaufwand sowie die Sorgen für Kinder und Eltern zu verringern.

Besonders wichtig ist, durch den Wegfall der Testungen kann das freigewordene Potenzial nun wieder für die so notwendige Lern- und Begegnungszeit der Kinder eingesetzt werden. Dieses ermöglicht es den Schulen, den Kollegien und insbesondere den Kindern, dem gewünschten schulischen Alltag wieder näherzukommen.

Da die Kinder nun bereits vor dem Schulweg das Test-Ergebnis kennen und ein Infizieren der anderen Kinder auf dem Schulweg reduziert wird, werden sie beruhigter den Gang zur Schule antreten können. Den Eltern gibt zudem der Test zu Hause Planungssicherheit für den Tagesablauf und die Möglichkeit, bei einem positiven Ergebnis das Kind sozial und emotional im häuslichen Raum aufzufangen.

Dies befürwortet die LEGS ausdrücklich. Es geht um mehr Eigenverantwortung in den Familien und gemeinsames Handeln von Eltern und Schule.

Bildung und Erziehung gelingen nur im gegenseitigen Vertrauen!

Bei allem Befürworten dieser Entscheidung bleibt es weiterhin unerlässlich die Bedürfnisse der vorerkrankten Kinder zu berücksichtigen und praktikable Lösungen für diese zu finden. Auch diese Kinder haben ein Recht auf Bildung.

Freundliche Grüße

Das Team der Landeselternschaft Grundschulen

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