Schulmail vom 7.1.2021

Der folgende Abschnitt wird für viele Eltern wichtig sein, daher geben wir ihn hier vor der vollständigen Schulmail des MSB wieder: “Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler weitergeben.

Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

zuallererst wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit für das neue Jahr 2021. Ich hoffe, dass Sie ein besinnliches Weihnachtsfest und schöne Tage rund um den Jahreswechsel verbringen konnten.

Wie mit meiner letzten SchulMail zugesagt, möchte ich Ihnen heute nach den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie nach den gestrigen Beratungen und Entscheidungen im Landeskabinett zum weiteren Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen wichtige Informationen für Ihre Arbeit vor Ort geben und dabei mit einigen grundlegenden Anmerkungen zur aktuellen Situation beginnen:

Für viele Familien stellen die Schulen eine unerlässliche Unterstützung für die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder dar. Und insbesondere für jüngere Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nur eingeschränkt begleitet, gefördert und gefordert werden können, leisten die Schulen mit ihren verlässlichen Strukturen einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildung und Erziehung. Staat und Gesellschaft stehen daher in der Verantwortung, für alle Schülerinnen und Schüler Bildungschancen zu sichern, erfolgreiche Bildungsbiographien mit Abschlüssen zu ermöglichen und soziale Teilhabe zu gewährleisten. Die unbestrittene beste Möglichkeit, diesem pädagogischen Anspruch und dieser Verantwortung gerecht zu werden, stellt der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler dar. Trotz des großen Engagements der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals in den Schulen sowie der inzwischen vielfach positiven Entwicklungen beim Distanzunterricht soll und kann dieser den Präsenzunterricht nicht vollumfänglich ersetzen. Die Schule ist und bleibt der beste Lernort für unsere Schülerinnen und Schüler. Dies gilt insbesondere auch für die Kinder an den Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen, für die aufgrund ihres Alters ein Distanzunterricht eine besonders große Herausforderung darstellt. Das Ziel der Landesregierung ist daher in Abwägung mit den wichtigen Fragen des Gesundheitsschutzes eine möglichst schnelle Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Allerdings: Auch zu Beginn des Jahres 2021 wirken sich die Corona-Pandemie und die zu deren Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen weiterhin auf das Unterrichtsgeschehen an unseren Schulen aus. Für die gesamte Gesellschaft und deren unterschiedliche Lebensbereiche muss es in den nächsten Wochen und Monaten das Ziel sein, parallel zu den begonnenen Impfungen das Infektionsgeschehen so gering zu halten, dass insbesondere die Risikogruppen geschützt und das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Aufgrund der unverändert angespannten und derzeit äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage werden daher auch die Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten müssen. Daraus folgen zu Beginn dieses Jahres zunächst weitere Einschränkungen für den Präsenzunterricht an unseren Schulen.
Bereits am 21. Dezember 2020 hatte ich Sie in einer SchulMail über mögliche Szenarien für einen eingeschränkten Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen nach dem 10. Januar 2021 informiert und umfangreiche Informationen zukommen lassen, um eine möglichst frühzeitige Vorbereitung auf den Schulbeginn im neuen Jahr zu ermöglichen. Auf die dort übermittelten Informationen möchte ich an dieser Stelle nochmals hinweisen.

Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar 2021:

Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten. Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:
. Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage entscheidet die Schulleitung vor Ort. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO): Zur Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird noch einmal auf die Ihnen bereits durch die letzte SchulMail bekannte Übersicht zu den Unterstützungsmaterialien verwiesen.
. Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen. Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen des Berufskollegs können allerdings bei besonderem pädagogischem Bedarf ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der Corona-BetrVO im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden. Die Entscheidung hierüber legt die Schulleitung unter Angabe der Begründung der oberen Schulaufsicht zur Genehmigung vor.
. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler weitergeben.
. Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.

. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden (dies entspricht der SchulMail vom 21. Dezember 2020). Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird.
. Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 sowie den Klassen 12 und 13 der Beruflichen Gymnasien und den Abschlussklassen des Berufskollegs; hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.
Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.

Ergänzende Informationen zur Unterstützung der Lehrkräfte:

Wie auch in den vergangenen Monaten der Pandemie hat die Landesregierung umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals ergriffen. Hierzu zählt z.B. die Bereitstellung umfangreicher Landesmittel für digitale Endgeräte; Informationen zu den Unterstützungsmaßnahmen können der Internetseite des Ministeriums für Schule und Bildung entnommen werden. Auf zwei weitere Aspekte möchte ich darüber hinaus an dieser Stelle jedoch nochmals gesondert hinweisen:

. Unterstützung der Lehrkräfte durch Maskenlieferung:
Wie bereits in der SchulMail vom 21. Dezember 2020 angekündigt, stellt die Landesregierung die notwendigen Mittel bereit, um alle Lehrkräfte und selbstverständlich auch das weitere Landespersonal an Schulen für die Zeit bis zu den Osterferien mit den sogenannten FFP-2-Masken auszustatten. Hierbei sollen die genannten Personen pro Präsenztag mit zwei FFP-2 Masken ausgestattet werden. Die Verteilung wird, wie bereits mitgeteilt, über die Schulträger bewirkt, die sich dankenswerter Weise in den Dienst der Sache gestellt haben; in den anderen Fällen wird die Bezirksregierung tätig.

. Unterstützung der Lehrkräfte durch Testangebote:
Alle an den öffentlichen Schulen und Ersatzschulen tätigen Personen können sich in der Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum letzten Schultag vor den Osterferien bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin testen lassen. In der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 kann dieses Testangebot nur von Personen in Anspruch genommen werden, die in dieser Zeit tatsächlich einen Präsenzdienst in den Schulen leisten. Die Kosten hierfür übernimmt das Land. Die Testung soll außerhalb der Zeiten eigener Unterrichtsverpflichtung oder der eigenen Arbeitszeit an der Schule stattfinden. Die Schulleitungen werden gebeten, das Testangebot in ihrer Schule bekannt zu machen und stellen für Beschäftigte, die das Angebot nutzen wollen, eine entsprechende Bescheinigung aus. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den angefügten Anlagen.
Ausblick auf die weitere Entwicklung ab dem 1. Februar 2021:

Ich möchte Sie an dieser Stelle herzlich bitten, diese nunmehr zunächst für die Zeit bis einschließlich dem 31. Januar 2021 gültigen Vorgaben im Interesse aller Schülerinnen und Schüler bestmöglich umzusetzen. Von Seiten der Schulaufsicht werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um Sie auch bei den nun anstehenden Herausforderungen der kommenden Wochen und Monate umfangreich und intensiv zu unterstützen.
Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werde ich Sie über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich zu ziehenden Konsequenzen informieren.
Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Anlagen:

Anlage Übersicht Unterstützungsmaterialien Distanzunterricht
Anlage Testungs-Bescheinigung
Anlage Anmeldung Betreuung bis zum 31. Januar 2021

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