Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.
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https://www.schulministerium.nrw/17062021-aufhebung-der-pflicht-zum-tragen-von-masken-im-aussenbereich-von-schulen-zum-21-juni-2021