Bildungspaket

Die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten seit Beginn 2011 Kinder und Jugendliche in der Grundsicherung sowie von Kinderzuschlags- und Wohngeldempfängern.

Das Paket enthält folgende Leistungen:

  • Anschaffungen wie Schulranzen, Taschenrechner und Zirkel werden wie bisher schon durch das Schulbasispaket finanziert. 70 Euro erhalten die Eltern zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines Jahres, um die Schulmaterialien über das Schuljahr abdecken zu können.
  • Neu im Schulbasispaket sind jährlich 30 Euro (bzw. die tatsächlichen Kosten) für die Teilnahme an eintägigen Schul- oder Kita-Ausflügen. (Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten werden seit einem Urteil des Bundessozialgerichts. 2008 voll für Schüler in der Grundsicherung übernommen).
  • Monatlich 25 Euro gibt es für die Beförderung von Schülern zur Schule.
  • Eltern können für ihre Kinder die Kostenübernahme außerschulischer Lernförderung beantragen. Die entsprechende Notwendigkeit wird durch die Lehrer des Kindes bescheinigt.
  • In Schulen und Kitas, die Mittagessen anbieten, nehmen bedürftige Kinder häufig aus finanziellen Gründen nicht am gemeinsamen Essen teil. Hilfebedürftige Familien bekommen jetzt pro Kind und Schultag einen Zuschuss zum Mittagessen von 2 Euro, aber nur, wenn der jeweilige Träger der Schule oder Kita Essen anbietet.
  • Jedes Kind hilfebedürftiger Familien erhält personengebundene Gutscheine von 120 Euro pro Jahr, die für Musikunterricht, außerschulische Jugendbildung, Sport, Spiel und Geselligkeit oder für die Teilnahme an Freizeiten eingelöst werden können. Vereine etc. rechnen die Gutscheine mit der Kommune ab.

Quelle: Deutscher Familienverband

nähere Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales