2. Schulrechtsänderungsgesetz

Dortmund, 17.05.2006

Sehr geehrte Frau van Dinther,vielen Dank für ihre Einladung zur öffentlichen Anhörung zum Schulrechtsänderungsgesetz. Die Diskussionen der vergangenen Wochen, aber auch die erneut niederschmetternden Ergebnisse des OECD-Berichtes zu den Chancen von Migrantenkindern, verdeutlichen die Notwendigkeit eine grundlegende Reformierung des Schulsystems in NRW einzuleiten. Wie schon lange auf Basis der PISA-Ergebnisse klar geworden ist und auch durch die deutschen PISA-Wissenschaftler bestätigt wird, gibt es in Deutschland eklatante Mängel bei der Unterrichtsqualität. Dies ist neben den bekannten sozialen Disparitäten der wichtigste Ansatzpunkt für eine neue Schulpolitik.

Die Hinwendung zur einer verstärkten individuellen Förderung und die Öffnung für mehr Eigenverantwortung der Schulen sind die richtigen Schritte.

Im vorliegenden Gesetzesentwurf bilden diese Bereiche leider nicht die Schwerpunkte. Es wird versäumt, diese qualitativen Aspekte in den Vordergrund zu stellen. Sie wirken im Gesamtkontext eher nachrangig.

Stattdessen werden mit Ausnahme der freien Grundschulwahl Elternrechte massiv ausgehöhlt und es wird in Richtung aller Beteiligten ein erhebliches Druckpotenzial aufgebaut. Die Ü;bertragung der Verantwortung von Eltern und Schülern auf staatliche Einrichtungen bewirkt unmündige Staatsbürger und weitere Politikverdrossenheit.

Eltern und Schüler müssen durch regelmäßige qualitative Information und Beratung in die Lage versetzt werden, selbst die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Steuerung durch staatliche Vorgaben ist kontraproduktiv. Eine regelmäßige konstruktive Zusammenarbeit von Lehrern und Eltern minimiert das Risiko elterlicher und schulischer Fehlentscheidungen.

Im Rahmen unserer Stellungnahme möchten wir insbesondere die folgenden Schwerpunkte herausheben:

  • Ablehnung der verpflichtenden Grundschulempfehlung (zu §11 Abs. 4)
  • Demokratisch gewählte Landeselternvertretung (zu §77)
  • Frühzeitige Förderung Dyskalkulie und Legasthenie (zu §36)
  • Vollzeitpräsenzpflicht der Lehrkräfte (zu §45)
  • Verpflichtung, aufgenommene Schüler bis zum Abschluss auf der eigenen Schule zu führen (zu §46)
  • Bildung eines Auswahlgremiums zur Bestellung der Schulleitung (zu §61)

Mit dieser Stellungnahme möchte die Landeselternschaft Grundschulen einen Beitrag zu einer demokratisch getragenen Qualitätsentwicklung des nordrhein-westfälischen Schulsystems leisten.

Eltern und Schüler müssen durch regelmäßige qualitative Information und Beratung in die Lage versetzt werden, selbst die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Steuerung durch staatliche Vorgaben ist kontraproduktiv. Eine regelmäßige konstruktive Zusammenarbeit von Lehrern und Eltern minimiert das Risiko elterlicher und schulischer Fehlentscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Depenbrock

Vorsitzender